Kurtaxe in Deutschland 2026: Übersicht nach Bundesländern
Kurtaxe, Gästetaxe, Kurbeitrag, Tourismusbeitrag, Bettensteuer: in Deutschland gibt es viele Begriffe für eine Abgabe, die von Touristen für die Übernachtung in einer Gemeinde gezahlt wird. Die Sätze und Regeln sind jedoch nicht bundesweit einheitlich: jede Gemeinde mit anerkanntem Tourismusstatus kann ihre eigene Kurtaxe festlegen, basierend auf den jeweiligen Landesgesetzen. Das macht die Abrechnung für Vermieter, die mehrere Unterkünfte in verschiedenen Bundesländern oder Gemeinden betreiben, ziemlich kompliziert. Diese Übersicht gibt einen orientierenden Einblick in typische Sätze der wichtigsten Tourismusregionen, Befreiungen, Meldepflichten und häufige Fragen.
Legende: alle konkreten Beträge in diesem Artikel sind als Richtwerte zu verstehen. Für verbindliche Tarife gilt immer die offizielle Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Was ist die Kurtaxe und wer muss sie zahlen
Die Kurtaxe (auch Kurbeitrag, Gästebeitrag, Gästetaxe oder Tourismusbeitrag genannt) ist eine kommunale Abgabe, die Touristen für jede Übernachtung in anerkannten Tourismusgemeinden zahlen. Der Erhebungsgrund ist die Finanzierung von touristischer Infrastruktur: Strandpflege, Kurhaus, Wanderwege, Loipen, Promenade, Tourist-Info-Stellen, kostenlose Bus- oder Bergbahnnutzung mit Gästekarte usw.
Die Rechtsgrundlage liegt in den Kommunalabgabengesetzen der einzelnen Bundesländer, die den Gemeinden erlauben, eine eigene Kurtaxe-Satzung zu erlassen. Nicht jede Gemeinde erhebt Kurtaxe: nur die, die als Heilbad, Kurort, Erholungsort oder Tourismusgemeinde anerkannt sind. Eine Hütte in einem nicht-touristischen Dorf in Hessen wird in der Regel keine Kurtaxe erheben. Eine Pension in Garmisch-Partenkirchen oder auf Sylt schon.
Die Kurtaxe wird vom Vermieter eingezogen (als Steuerschuldner gegenüber der Gemeinde) und an die Gemeindekasse oder die Kurverwaltung weitergeleitet. Der Vermieter ist verpflichtet, die Erhebung korrekt durchzuführen und die monatlichen oder vierteljährlichen Meldungen an die Gemeinde zu senden.
Bayern: die wichtigsten Tourismusregionen
Bayern hat das größte Tourismusvolumen in Deutschland, vor allem in den Alpen, im Bayerischen Wald und im Allgäu. Die Kurtaxe variiert stark nach Gemeinde:
| Gemeinde / Region | Richtwert pro Person/Nacht* |
|---|---|
| Garmisch-Partenkirchen | 2,80 € |
| Bad Tölz | 2,50 € |
| Oberstdorf | 3,00 € |
| Berchtesgaden | 2,40 € |
| Bad Kissingen | 3,40 € |
| Würzburg | 1,80 € |
| Nürnberg, Augsburg (Übernachtungssteuer) | Prozentual (typ. im Bereich 3-5 %*) — bei der jeweiligen Stadt prüfen |
In den großen bayerischen Städten gibt es in der Regel keine klassische Kurtaxe, sondern eine Bettensteuer bzw. Übernachtungssteuer, die als Prozentsatz des Nettoübernachtungspreises berechnet wird (typisch 3-5%*). Die Situation variiert jedoch zwischen den Städten und kann sich durch neue Satzungen ändern: prüfen Sie bitte direkt bei der Stadt bzw. im Kassen- und Steueramt, ob und in welcher Höhe eine Steuer erhoben wird.
Baden-Württemberg: Schwarzwald und Bodensee
Baden-Württemberg ist ein Touristenland mit hoher Konzentration in Schwarzwald, Bodensee, Schwäbischer Alb und Hohenlohe. Die Kurtaxe ist hier in den Heilbädern und Erholungsorten besonders verbreitet:
| Gemeinde / Region | Richtwert pro Person/Nacht* |
|---|---|
| Baden-Baden | 3,80 € |
| Freiburg im Breisgau | 3,00 € |
| Konstanz (Bodensee) | 2,50 € |
| Friedrichshafen | 2,20 € |
| Titisee-Neustadt (Schwarzwald) | 2,80 € |
| Bad Wildbad | 3,20 € |
| Stuttgart (Beherbergungssteuer) | 5% des Nettoübernachtungspreises |
Mecklenburg-Vorpommern: Ostseeküste und Inseln
Mecklenburg-Vorpommern hat den höchsten touristischen Anteil pro Einwohner in Deutschland, vor allem an der Ostseeküste, auf Rügen und Usedom. Die Kurtaxe ist hier besonders verbreitet und in den Inselgemeinden eine bedeutende Einnahmequelle:
| Gemeinde / Region | Kurtaxe pro Person/Nacht (Hochsaison) | Nebensaison |
|---|---|---|
| Binz (Rügen) | 3,00 € | 1,80 € |
| Sellin (Rügen) | 2,80 € | 1,60 € |
| Heringsdorf (Usedom) | 3,20 € | 1,80 € |
| Warnemünde / Rostock | 2,50 € | 1,40 € |
| Kühlungsborn | 2,80 € | 1,60 € |
Die Hochsaison wird in der Regel als 1. Mai bis 31. Oktober definiert; in der Nebensaison (November-April) gilt der reduzierte Tarif. Manche Gemeinden haben auch einen "Schultergürtel" mit dazwischenliegenden Tarifen.
Schleswig-Holstein: Nordseeküste und Inseln
Schleswig-Holstein hat eine starke Tourismuspräsenz an der Nord- und Ostseeküste, mit den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland als Premium-Destinationen:
| Gemeinde / Region | Richtwert pro Person/Nacht* |
|---|---|
| Westerland (Sylt) | 3,80 € |
| Wenningstedt-Braderup (Sylt) | 3,50 € |
| Föhr | 3,00 € |
| St. Peter-Ording | 3,20 € |
| Timmendorfer Strand | 3,60 € |
| Lübeck-Travemünde | 2,40 € |
Niedersachsen: Nordseeinseln und Harz
Niedersachsen erhebt Kurtaxe vor allem auf den Ostfriesischen Inseln (Norderney, Borkum, Juist, Langeoog, Spiekeroog) und im Harz:
- Norderney: 3,40 € pro Person/Nacht
- Borkum: 3,20 € pro Person/Nacht
- Juist: 3,00 € pro Person/Nacht
- Bad Harzburg: 2,80 € pro Person/Nacht
- Goslar: 2,40 € pro Person/Nacht
- Hannover: Situation bitte direkt bei der Stadt prüfen (Satzungen können sich ändern)
Andere Bundesländer (Auszug)
Sachsen
- Dresden (Beherbergungssteuer): ca. 6 % des Nettoübernachtungspreises*
- Leipzig: ca. 5 % des Nettoübernachtungspreises*
- Bad Schandau (Sächsische Schweiz): ca. 2,50 € pro Person/Nacht*
- Oberwiesenthal: ca. 2,80 € pro Person/Nacht*
Hessen
- Frankfurt am Main: Tourismusbeitrag ca. 2,00 € pro Person/Nacht* (seit Oktober 2024 auch für Geschäftsreisende; Stand der Veröffentlichung)
- Wiesbaden: ca. 5 % des Nettoübernachtungspreises* (Beherbergungssteuer)
- Bad Homburg: ca. 3,00 € pro Person/Nacht*
Berlin und Brandenburg
- Berlin (City Tax / Übernachtungsteuer): prozentual auf den Nettoübernachtungspreis* — aktuelle Satzhöhe und Regelung für Geschäftsreisen beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz bzw. bei berlin.de prüfen
- Potsdam: ca. 5 % des Übernachtungspreises*
Nordrhein-Westfalen
- Köln: kommunale Übernachtungssteuer/Kulturförderabgabe, prozentual (typ. ca. 5 % des Nettoübernachtungspreises*) — aktuelle Satzung bei der Stadt Köln prüfen
- Düsseldorf: ca. 5 % des Nettoübernachtungspreises*
- Aachen: ca. 5 % des Nettoübernachtungspreises*
- Bad Honnef, Bad Münstereifel: jeweilige Kurtaxe-Satzungen, typischer Bereich ca. 2,00-3,00 € pro Person/Nacht* — Satzung der Gemeinde konsultieren
Befreiungen von der Kurtaxe
Wer ist von der Kurtaxe befreit? Die häufigsten Befreiungen, die in fast allen Gemeinden gelten:
- Kinder und Jugendliche bis zu einer bestimmten Altersgrenze (variiert: 6 Jahre, 14 Jahre, 16 Jahre, 18 Jahre je nach Gemeinde)
- Personen mit Schwerbehinderung (in der Regel ab 80% GdB, mit B-Vermerk im Schwerbehindertenausweis) und ihre Begleitpersonen
- Geschäftsreisende (in einigen Gemeinden, mit Nachweis durch Arbeitgeberbescheinigung)
- Personen, die in der Gemeinde arbeiten und vorübergehend übernachten
- Patienten in Krankenhäusern, Reha-Kliniken und ihre Begleitpersonen mit medizinischer Bescheinigung
- Schülergruppen und Klassenfahrten mit Bestätigung der Schule
Wichtig: die Befreiungen werden nicht automatisch gewährt — der Gast muss in der Regel eine entsprechende Bescheinigung vorlegen, und der Vermieter muss diese aufbewahren oder zumindest die Befreiung mit dem Datenbankeintrag dokumentieren. Bei einer Kontrolle kann die Gemeinde die Belege anfordern.
Wie wird die Kurtaxe abgerechnet
Der Standardablauf in den meisten Bundesländern:
- Sie ziehen die Kurtaxe vom Gast ein bei Check-out (oder fügen sie zur Rechnung hinzu).
- Sie listen die Kurtaxe getrennt von den Übernachtungskosten auf der Rechnung auf, da sie nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.
- Sie melden monatlich oder vierteljährlich der Gemeinde die Anzahl der erhobenen Übernachtungen über das vorgeschriebene Formular oder über die digitale Meldeplattform der Gemeinde.
- Sie überweisen den Betrag an die Gemeindekasse oder die Kurverwaltung innerhalb der gesetzten Frist (typischerweise bis zum 15. des Folgemonats für die monatliche Abrechnung).
Wenn der Gast bei der Anreise eine Gästekarte oder Kurkarte erhält, die ihm Vorteile in der Gemeinde gewährt (kostenloser Bus, Eintritt zu Schwimmbädern, Bergbahnen-Rabatt), erfolgt diese Ausgabe parallel zur Erhebung der Kurtaxe und ist Teil des Workflows.
Wie viel kostet eine durchschnittliche Vermietung
Beispielhafte Berechnung für eine Pension in einem Kurort mit 6 Zimmern, Hochsaisonbelegung 75 %, durchschnittlich 2 Gäste pro Zimmer (alle Werte rein illustrativ, reale Satzung der Gemeinde ist maßgeblich):
- 6 Zimmer × 0,75 Belegung × 2 Gäste = ~9 Gäste pro Tag
- Hochsaison (90 Tage): 9 × 3,00 € × 90 ≈ 2.430 €
- Schultersaison (60 Tage, halbe Belegung): 4,5 × 2,00 € × 60 ≈ 540 €
- Jährlicher Gesamtbetrag (Beispielrechnung): ~3.000 € — hängt stark vom realen Satz und der Belegung ab
Das ist ein Betrag, den Sie nicht aus eigener Tasche zahlen — Sie ziehen ihn vom Gast ein und leiten ihn weiter. Aber Sie müssen ihn rechtzeitig sammeln, dokumentieren und überweisen. Wenn Sie versäumen zu überweisen, bleiben Sie in der Verantwortung gegenüber der Gemeinde und es können Säumniszuschläge anfallen.
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Kann ich die Kurtaxe in den Übernachtungspreis einrechnen?
Ja, aber sie muss immer als separate Position auf der Rechnung erscheinen. Sie können den Preis als "alles inklusive" bewerben, aber bei der Rechnungsausstellung muss die Kurtaxe getrennt aufgeschlüsselt werden, da sie nicht der Mehrwertsteuer unterliegt und für Kontrollen der Gemeinde sichtbar sein muss.
Kassieren Plattformen wie Airbnb oder Booking die Kurtaxe für mich?
Nein, die Plattformen kassieren in Deutschland in der Regel keine Kurtaxe direkt vom Gast. Manche Bettensteuern in einzelnen Großstädten (z.B. Berlin City Tax) werden zwar von Airbnb eingezogen, aber die normale Kurtaxe in Tourismusgemeinden bleibt Aufgabe des Vermieters. Prüfen Sie immer mit Ihrer Gemeinde, ob besondere Vereinbarungen mit den Plattformen existieren.
Was passiert, wenn ich die Kurtaxe vergesse einzuziehen?
Als Steuerschuldner gegenüber der Gemeinde sind Sie für den Betrag der Kurtaxe verantwortlich, auch wenn Sie sie nicht vom Gast eingezogen haben. Wenn Sie es vergessen, müssen Sie ihn aus eigener Tasche zahlen. Außerdem kann die Gemeinde bei systematischen Verstößen Säumniszuschläge und in schweren Fällen ein Bußgeld verhängen.
Gilt die Kurtaxe auch für deutsche Gäste?
Ja. Die Kurtaxe gilt für jeden Gast ohne Hauptwohnsitz in der Gemeinde, der dort übernachtet. Die Nationalität spielt keine Rolle. Befreit sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben (was bei touristischen Aufenthalten ohnehin selten der Fall ist).
Was ist der Unterschied zwischen Kurtaxe und Bettensteuer?
Kurtaxe ist eine Pauschalabgabe pro Person und Übernachtung in anerkannten Tourismusgemeinden, deren Erlös für Tourismusinfrastruktur verwendet wird. Bettensteuer (auch Übernachtungssteuer oder City Tax genannt) ist eine prozentuale Abgabe vom Übernachtungspreis, die in einigen Großstädten erhoben wird und allgemein dem Stadthaushalt zufließt. Die beiden schließen sich gegenseitig aus — eine Stadt erhebt entweder das eine oder das andere.
Was, wenn ich mehrere Unterkünfte in verschiedenen Gemeinden habe?
Sie müssen die Kurtaxe pro Gemeinde getrennt erheben und melden. Jede Gemeinde hat ihre eigenen Sätze, eigenen Meldefristen und eigene Bankverbindungen. Wenn Sie mehrere Unterkünfte verwalten, ist die manuelle Verfolgung ein Albtraum — ein PMS, das die Berechnung pro Gemeinde automatisiert, ist hier praktisch unverzichtbar.
Schlussfolgerung
Die Kurtaxe in Deutschland ist ein extrem fragmentiertes System: 16 Bundesländer, Hunderte von Tourismusgemeinden, jede mit eigenen Sätzen, Befreiungen und Meldefristen. Für einen Vermieter mit einer einzigen Unterkunft ist es noch handhabbar; für jeden, der mehrere Apartments oder Pensionen verwaltet, wird es schnell unübersichtlich. Die Automatisierung über ein PMS, das die Gemeinde erkennt und die korrekten Sätze automatisch anwendet, ist praktisch der einzige Weg, um Bußgelder zu vermeiden und die Steuerprüfungen ohne Stress zu bestehen.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist rein informativ und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Die mit * markierten Beträge sind Richtwerte auf Basis öffentlicher Quellen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und können sich jederzeit ändern. Quellen: Kommunalabgabengesetze der Länder; Kurtaxe-, Gästebeitrags- und Beherbergungssteuersatzungen der jeweiligen Gemeinden; offizielle Webseiten der Städte (z.B. frankfurt.de, berlin.de, koeln.de) und Tourismusverbände. Für verbindliche Sätze konsultieren Sie immer die aktuelle Satzung der Gemeinde oder fragen beim Kassen- und Steueramt nach.
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